Gerichtsurteil zu Gunsten der Dunklen Biene 

  • Gericht fällt Entscheidung für die Rechtmäßigkeit eines Schutzkreises
  • Schutzradius dient der gefährdeten Dunklen Biene und der Biodiversität
  • Positive Rückmeldungen aus der Imkerschaft und dem Umweltschutz

Koblenz. Das Oberverwaltungsgericht gab am Montag das Urteil zum Rechtsstreit des Schutzkreises der Belegstelle für die gefährdete Dunkle Biene bekannt. Zum Erhalt sowie der gezielten Züchtung der ursprünglich in Deutschland einheimischen Dunklen Biene eröffnete im Jahr 2021 die Belegstelle Stumpfwald (Eiswoog, Gemarkung Ramsen, in Rheinland-Pfalz). Hierbei handelt es sich per Rechtsordnung um den einzigen staatlichen Schutzkreis einer Belegstelle für die Dunkle Biene in Deutschland.

Eine Belegstelle für die Zukunft der Dunklen Biene

Die Dunkle Biene (Apis melifera melifera) hat sich über Jahrtausende an die Bedingungen Mitteleuropas angepasst, wurde jedoch mit der Einführung anderer Unterarten weitestgehend verdrängt. Gleichzeitig zeigt sich diese einheimische Unterart als sehr robust und widerstandsfähig gegenüber schwierigen Umweltbedingungen. Deshalb ist der Erhalt der Potenziale der fast gänzlich verdrängten Dunklen Bienevon großer Relevanz für einen langfristig vitalen Bienenbestand – gerade angesichts sich verändernder Umweltbedingungen durch den Klimawandel.

In Kooperation mit dem extra gegründeten Dunkle Bienen Rheinland-Pfalz e.V. betreibt proBiene die Belegstelle Stumpfwald, in welcher die Dunkle Biene gezielt gezüchtet und ihr Potential erforscht werden soll. Eine Hybridisierung, also eine ungewollte Vermischung mit anderen Honigbienenunterarten, stellt dabei eine Verdrängung ihrer Genetik dar, da dort eine gezielte Anpaarung der Königinnen mit Drohnen (männliche Biene) der Dunklen Biene erfolgen soll. Daher ist der Schutzbezirk auch für den Erhalt und die Entwicklung der Dunklen Biene von zentraler Bedeutung.

Rechtsstreit um Festlegung des Schutzbezirks

Bereits im Januar 2021 erlies die lokale Kreisverwaltung Donnersbergkreis eine entsprechende Rechtsverordnung zur Festlegung eines Schutzbezirkes für die Belegstelle Stumpfwald. Damit wird das Aufstellen von Bienenvölkern im festgelegten Schutzgebiet von 1. Mai bis 15. August genehmigungspflichtig. Es klagten elf Hobbyimker gegen diese Festlegung und wollten diese nachträglich für ungültig erklären lassen. Der Verein Dunkle Biene Rheinland-Pfalz als Träger der Belegstelle – für die der Schutzkreis relevant ist – und proBiene – Freies Institut für ökologische Bienenhaltung das die Belegstelle betreibt, waren als betroffene beigelanden. proBiene stellte den Antrag auf Abweisung und trug damit ein erhebliches Kostenrisiko.

Urteil des Oberverwaltungsgerichts

Nachdem ein Kläger bereits seine Klage zurückgezogen und zwei anderen die Antragsberechtigung entzogen wurde, hat das Gericht nun die sogenannten Normenkontrollanträge der übrigen Kläger vollumfänglich abgelehnt. Damit bleibt der Schutzbezirk rechtmäßig. Des Weiteren lässt das Gericht keine Revision zu und die Kläger müssen die Kosten der Beigeladenen und des Gerichts übernehmen.

Bewertung und Zukunft der Belegstelle

„Wir freuen uns sehr, dass das Gericht sich zu Gunsten des Schutzkreises für die Dunkle Biene ausgesprochen hat. Denn das Verfahren zur Einrichtung des Schutzkreises wurde ordentlich durchgeführt”, äußert sich Tobias Miltenberger, Geschäftsführer von proBiene. Zudem bedankt er sich für die breite Unterstützung: “Wir sind glücklich, dass auch Imker aus dem Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V. unseren Einsatz für die Dunkle Biene befürworten. Schon während des Gerichtsstreits haben wir von verschiedenen Seiten positive Rückmeldung für unser Engagement erhalten.“

Auch der Mitinitiator des Schutzkreises, Hans-Jürgen Haas, zeigt sich angesichts des Urteils optimistisch: „Wir nehmen das Gerichtsurteil und die Rückmeldungen als Signal, dass wir auch in der anstehenden Neuordnung der Schutzkreise durch eine Gesetzesänderung für die Dunkle Bienen einen Ort finden und freuen uns auf konstruktive Gespräche mit Verbänden und Institutionen, die für die Belange der Honigbiene stehen.“

Der Vorsitzende des Dunkle Biene Rheinland-Pfalz e.V., Klaus Steinhilber, hofft nach Beilegung des Verfahrens auf eine kollegiale Zusammenarbeit: „Der Rechtsstreit ist nun geklärt und Imker bleiben Imker. Ich hoffe das jetzt wieder Ruhe einkehrt in Rheinland-Pfalz und wir als Imker wieder kollegial unsere Arbeit machen können. Mit der Vielfalt und Offenheit, die es braucht.“

Zur ersten Pressemeldung im Rechtsstreit „Schutzkreis Dunkle Biene“ geht es hier.

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ich bin Tobias Miltenberger.

Tobias Miltenberger hat Landwirtschaft studiert, ist Imker und Geschäftsführer von proBiene. Seit er Ende der 90er Jahre in einem Entwicklungsprojekt in Südamerika auf die Bienen gestoßen ist, lassen sie ihn nicht mehr los. Tobias lebt mit seiner Familie in Stuttgart.

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